Heimat- und Verschönerungsverein

 

Cossebaude e. V.

 

 

 

Betriebskosten- und Nutzungspauschale ab 01.03.2022

 

 

 

1. Nutzung durch Vereine, Arbeitsgruppen, Sportgruppen oder

 

Interessengemeinschaften

 

Für die Ausübung von Tätigkeiten im Sinne der vorgenannten Gruppen (Beratungen,

 

Versammlungen, Zirkelarbeit, Yogaübungen etc.) wird eine Betriebskosten- und

 

Nutzungspauschale wie folgt erhoben:

 

 

 

15 € pro tagesbezogener Veranstaltung

 

 

 

2. Private Nutzung

 

Bei einer ganztägigen privaten Nutzung der Räume und Einrichtungsgegenstände des

 

Heimathauses wird eine Betriebskosten- und Nutzungspauschale wie folgt erhoben:

 

Für das Wochenende gilt in der Regel die Zeit vo Freitag 16 Uhr bis Sonntag 16 Uhr.

 

Nutzung der Räume der 1. Etage (inklusive Küchennutzung) und der Toiletten im

 

Erdgeschoss:

 

 

 

120 € für private Nutzer

 

 

 

Bei einer kurzzeitigen privaten Nutzung (bis zu 6 Stunden) wird eine Betriebskosten- und

 

Nutzungspauschale wie folgt erhoben:

 

 

 

60 € für private Nutzer

 

 

 

3. Sonstige Regelungen

 

 

 

3.1. Mitglieder des HVVC erhalten bei privaten Nutzungen max. 2 x im Jahr eine

 

Ermäßigung der Betriebskosten- und Nutzungspauschale von 50 %.

 

 

 

3.2. Für die Nutzung des Hauses für kommerzielle Zwecke (Beratungen, Präsentationen,

 

u. ä.) werden die Betriebskosten- und Nutzungspauschalen gesondert vereinbart.

 

 

 

3.3. Bei mehrtägliche privaten Nutzungen wird die Betriebskosten- und

 

Nutzungspauschale ebenfalls gesondert vereinbart.

 

 

 

 

 

Diese Regelungen wurden durch den Vorstand in der Besprechung am 17.02.2022

 

bestätigt.

 

 

 

 

 

Heimat- und Verschönerungsverein

 

Cossebaude e. V.

 

 

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 Heimat- und Verschönerungsverein

Cossebaude e. V.

 

 

Haus- und Benutzungsordnung des Heimathauses Cossebaude

 

Das Heimathaus steht allen Vereinen, Arbeitsgruppen, Interessengemeinschaften und für eine private Nutzung durch Bürger der Ortschaft Cossebaude und den umliegenden Orten zur Verfügung, sofern dies nicht dem Wohl der Ortschaft und seiner Bürger schadet. Die Entscheidung darüber trifft der Vorstand des Heimat- und Verschönerungsvereins Cossebaude e. V.

 

Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot. Ebenso ist der Umgang mit offenem Feuer, außer Teelichter in den dafür vorgesehenen Gläsern, nicht erlaubt.

 

Brennbare, explosive oder giftige Materialien/Flüssigkeiten dürfen nicht in das Heimathaus gebracht oder verwendet werden. (Ausnahmen bilden Arbeitsmaterialien der Zirkel bei sachgemäßem Umgang)

 

Die Entnahme von Wasser und die Entsorgung von Schmutzwasser (außer für typische Küchennutzung benötigtes Wasser und Abwasser) ist in den Toilettenräumen vorzunehmen (Abwasser ist in die Toilettenbecken zu schütten).

 

Tische und Stühle können individuell aufgestellt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und am Ende der Veranstaltung wieder so einzurichten, wie sie übernommen wurden.

 

Benutztes Geschirr, Gläser und Besteck sind zu spülen und in die Schränke zu räumen. Die Benutzung der Spülmaschine erfolgt anhand der aushängenden Bedienungsanleitung.

 

Nach Nutzung der elektrischen Geräte ist darauf zu achten, dass diese ausgeschaltet sind (Warmwasserbereiter in Küche und Toiletten nicht vergessen) und bei Kleingeräten der Netzstecker gezogen wird (z. B. Kaffeemaschine).

 

Entstandener Müll ist vom Nutzer zu entsorgen!

 

Nach Beendigung der Nutzung sind die genutzten Räume in einem sauberen Zustand zu übergeben.

 

Vor Verlassen des Heimathauses ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind und die Beleuchtung ausgeschaltet ist. Heizkörperventile sind auf Frostschutz zu stellen.

 

Nach dem Verlassen des Hauses ist die Alarmanlage scharf zu schalten. (Schlüssel im Sicherungskasten hinter dem Tor durch eine Vierteldrehung nach rechts bis zum Anschlag drehen, zurückdrehen und Schlüssel abziehen.

Die grüne Lampe muss nun aus sein).

 

Sollte im Jugendhaus keine Veranstaltung mehr sein, ist das große Hoftor zu schließen.

 

Die Gebühren für die Nutzung des Heimathauses sind bei der Schlüsselübernahme an den Verantwortlichen des Hauses zu entrichten.

 

Die Übernahme der Schlüssel, die Anerkennung dieser Ordnung und die Schlüsselrückgabe sind durch Unterschrift des verantwortlichen Nutzers zu belegen. Dieser haftet bei Verlust der ihm übergebenen Schlüssel der Haustür/Alarmanlage und/oder des Hoftores.

 

Für auftretende Schäden am Mobiliar, mutwillig verursachte Schäden am Gebäude und entwendete Gegenstände, Möbel usw. haftet der Nutzer. Schäden am Haus und Inventar sind dem Verantwortlichen des Heimathauses, mit dem die Nutzung vereinbart wurde, bei Schlüsselrückgabe bekannt zu geben.

Für verursachte Schäden kommt der Benutzer auf.

 

Haftungsausschluss

 

Für Schäden, die Besucher in dieser Einrichtung erleiden, übernimmt der Heimat- und Verschönerungsverein Cossebaude e V. keine Haftung.

 

 

Die Anlage – Betriebskostenbeitrag und Nutzungspauschale – ist Bestandteil dieser Haus- und Benutzungsordnung.

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